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Versicherung

Versichert?

Kinder haben einen Schutzengel, hoffen zumindest viele besorgte Eltern. Falls doch etwas passiert, muss die Rechtslage oft geklärt werden: Ist der Unfall ein Schulunfall? Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ist Ihr Kind bei Schulunfällen versichert.

schule, Versicherung

Nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) sind Schüler während des Besuchs von allgemein- und berufsbildenden Schulen gesetzlich gegen Unfälle versichert. Die Beiträge der Versicherung bezahlt der Staat, die Versicherung ist demnach kostenlos. Der Versicherungsschutz gilt in der Schule, für Schulveranstaltungen sowie für den Weg zur Schule als auch den Nachhauseweg. Jüngst hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden: Kinder, die vom direkten Schulweg abweichen, sind in diesem Fall auch gesetzlich versichert.

Unfall. Was nun?

Im Falle eines Unfalls sollten, sie diesen sofort dem Schulsekretariat mitteilen. Ansonsten können Sie keine Ansprüche stellen. Die Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt, die Kosten für die medizinische Behandlung. Auch Folgekosten, die durch bleibende Unfallschäden entstanden sind, werden übernommen. Darüber hinaus werden auch Berufsunfähigkeitsrenten oder Umschulen bezahlt.

Privat versichert

Die gesetzliche Schüler- Kollektivversicherung greift allerdings bei Freizeit-Unfällen nicht mehr. Eltern schließen deshalb häufig eine private Kollektivversicherung für ihr Kind ab, die insbesondere Freizeit­-Unfälle abdeckt. Jugendliche zählen in puncto Freizeitunfall zu den besonders gefährdeten Gruppen. Die Risiko­-Bereitschaft ist besonders in dieser Lebensphase grösser als bei den älteren Generationen.

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