Lernmittelfreiheit
Lehre und Freiheit?
Auch Familien in prekären Lebenssituationen sollen ihren Kindern eine adäquate Bildung bieten können. Zumindest soll das die sogenannten Lehrmittelfreiheiten garantieren. Welche Varianten der Lernmittelfreiheit existieren?
Eigentlich keine neue Erkenntnis: Kinder kosten Geld. Zahlen des Statistischen Bundesamtes dokumentieren dies. Die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind sind um rund 15 Prozent seit 1998 gestiegen. Inzwischen belaufen sich die Kosten pro Monat auf circa 580 Euro. Ein größerer Anteil dieser Aufwendungen betrifft den Bereich Bildung. Schreibutensilien, technische Geräte und nicht zuletzt Schulbücher wollen finanziert werden.
Lehrmittelfreiheit
Die Lernmittelfreiheit regelt die Finanzierung von Schulbüchern oder anderen Lehrmaterialien. Die kostenfreie Schulbuch-Ausleihe wurde Ende der 60er- Anfang der 70er Jahre annähernd bundesweit eingeführt. Seit geraumer Zeit jedoch, gibt es in Deutschland eine Trendwende hin zur privaten Finanzierung. Eine Erklärung dafür sind die teilweise leeren Kassen der Bundesländer. Konsequenz: Die Reduzierung der öffentlichen Schulbuchausgaben.
Seitdem müssen Eltern tiefer ins Portemonnaie greifen. Die Beiträge der jährlichen Leihgebühr für Schulbücher sind dabei von Bundesland zu Bundesland verschieden. In den Schulgesetzen und Verfassungen der jeweiligen Bundesländer ist der formale Anspruch auf Lehrmittelfreiheit detailliert geregelt. Dabei sind beispielsweise Zuschüsse für Eltern, die sich den Kauf von Schulbüchern nicht leisten können, denkbar. Vereinzelt besteht auch eine generelle Lehrmittelfreiheit für Schüler von öffentlichen Schulen.
Lernmittelgutschein
Was jetzt folgt sind Exempel für unterschiedliche Varianten der Lernmittelfreiheit. In einigen Bundesländern werden Schulbuchzuschüsse oder Lebensmittelgutscheine vergeben. Beispielsweise im Saarland und in Rheinland-Pfalz. Das sind Pauschalbeiträge, die unterschiedlich hoch sein können, je nach Jahrgangsstufe oder Schulart. Das Recht auf Anspruch solcher Zuwendungen haben Familien deren Einkünfte unter einer bestimmten Höchstgrenze liegen.
Eigenanteil und Leihgebühr
Die Variante „Eigenanteil“ verpflichtet Eltern dazu, Lernmittel bis zu einer Höchstgrenze selbst zu bezahlen. Falls der Wert der Materialien die Höchstgrenze überschreitet, wird bestimmt, welche Kosten in jedem Fall getragen werden müssen. Auch wenn formal Lehrmittelfreiheit besteht, wird in einigen Bundesländern Leihgebühren für die Ausleihe von Lehrbüchern verlangt. Es handelt sich hierbei meistens um Beiträge, die nach Klassenstufe und/oder Schulform gestaffelt sein können.