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Eltern- und Schulrecht Teil 2

Schulrecht: Notenvergabe und Klassenfahrt

Egal ob bei guten oder schlechten Noten: Die Zensuren müssen gerichtsfest sein. Lehrer müssen die Notenvergabe ausreichend dokumentieren und rechtfertigen. Abschreiben ist ein klarer Fall: die Note Sechs. Das gilt auch für wortwörtliche Übernahme von Passagen aus Online-Texten für eine Hausarbeit. Die Täuschung des Schülers muss allerdings nachweisbar sein.

Bei Klassenfahrten ist die Teilnahme keine Pflicht. Das Elternrecht legitimiert es, die Klassenfahrt zu verbieten. Auch die Schüler selbst können entscheiden ob sie teilnehmen möchten oder nicht. Wer nicht teilnimmt bekommt allerdings nicht schulfrei, sondern muss eine andere Klasse besuchen.

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Ort: Hamburg

Bundesland: Hamburg

Schulart: Gymnasium

Besonderheiten: Ganztagsschule mit handlungsorientiertem und fächerübergreifendem Unterricht, EU-Projekte und Berufsorientierung