NRW: Herkunftssprachlicher Unterricht geht in Fremdsprachenunterricht über
NRW: Herkunftssprachlicher Unterricht geht in Fremdsprachenunterricht über
In Nordrhein-Westfalen tritt zum Jahresbeginn die Neufassung des Erlasses zum „Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ in Kraft. Der Unterricht in den Herkunftssprachen soll zukünftig gestärkt werden.
Nach intensiver Abstimmung besonders mit den Elternverbänden der Zuwanderer soll der herkunftssprachliche, also der muttersprachliche Unterricht in den weiterführenden Schulen in den Fremdsprachenunterricht überführt werden. Damit wird die Herkunftssprache als zweite oder dritte Fremdsprache anerkannt und aufgewertet. Bisher war dies bereits an Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien in NRW möglich. Zum Schuljahr 2009 / 2010 gibt es einen Modellversuch an der Hauptschule.
Als Lehrkräfte für den Herkunftssprachenunterricht sollen künftig vornehmlich Lehrer mit einer deutschen Lehrbefähigung eingestellt werden. Ansonsten sind in jedem Fall die erforderlichen Deutschkenntnisse nachzuweisen.
Nordrhein-Westfalen ist damit eines der wenigen Bundesländer, das den Herkunftssprachenunterricht in derartigem Umfang anbietet. Die nordrhein-westfälische Landesregierung möchte sich für den Bildungserfolg von Zuwandererkindern engagieren und gleichzeitig ihre besonderen Sprachkompetenzen anerkennen.
Trotzdem steht ganz klar der Erwerb der deutschen Sprache in der schulischen Ausbildung für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte an erster Stelle.