« zur Startseite

Schüler-BAföG

Gefördert werden nicht nur Studenten: Das Schüler-BAföG

BAföG erleichtert so manchem Schüler und Studenten das Leben. Durch monatliche Unterstützung soll das Schüler-BAföG Schülern finanziell unter die Arme greifen. Wer hat eigentlich einen Anspruch auf Förderung und wie hoch ist sie?

schule,gesetze und finanzen, schüler-bafög

Das Bundesausbildungsförderungs-gesetz (BAföG) sieht unter bestimmten Voraussetzungen auch eine finanzielle Förderung für Schüler vor. Ob ein Schüler Anspruch auf BAföG hat und in welcher Höhe, hängt sowohl von der Art der Schule, die er besucht ab, als auch von anderen Umständen wie Alter, Unterbringung, familiäre Verhältnisse und Einkommen der Eltern oder Ehegatten.

Wer hat Anspruch auf das Schüler-BAföG?

Schüler haben dann eine Aussicht auf Förderung, wenn sie eine weiterführende Schule besuchen und sich mindestens in der zehnten Klassenstufe befinden. Geförderte Schulen können Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien sowie Fach- und Oberschulklassen, Abendschulen im Zweiten Bildungsweg oder ähnliche Institutionen sein. Im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes werden Schüler maximal bis zum vollendeten 30. Lebensjahr gefördert.

Förderung bei allgemeinbildenden Schulen

Schüler der allgemeinbildenden Schulen bekommen nur dann eine Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen, sondern aus Notwendigkeit auswärts untergebracht sind. Notwendig auswärts untergebracht ist ein Schüler dann, wenn die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt liegt und es keine entsprechende Schule in näherer Umgebung gibt.

Höhe und Rückzahlung der BAföG-Leistungen

Die Höhe der Förderungsleistung ist abhängig von den Voraussetzungen des Schülers, von der Schulart sowie vom Einkommen der Eltern. Der Höchstsatz des Schüler-BAföG liegt je nach Schulart zwischen 514 Euro (bei dem Besuch allgemeinbildender Schulen) und 618 Euro (bei dem Besuch von Fachschulklassen, Abendgymnasien oder Kollegs). Schüler, die BAföG-Leistungen beziehen, erhalten diese als Vollzuschuss und müssen sie nicht zurückzahlen.

Ähnliche Themen

News und Aktuelles

Weitere News im Archiv »

Schule des Monats

Ort: Hamburg

Bundesland: Hamburg

Schulart: Gymnasium

Besonderheiten: Ganztagsschule mit handlungsorientiertem und fächerübergreifendem Unterricht, EU-Projekte und Berufsorientierung